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Antragsalltag

Wer die Rieser Heimat verließ, tat das selten ohne Zwang, sondern hatte wirtschaftliche Probleme, politische Motive oder war durch seine Religion zur Auswanderung gezwungen. Hatte sich ein Rieser zur Auswanderung entschieden, so musste er bei seiner Obrigkeit vorsprechen, um einen Reisepass zu erhalten. Als Antragsteller hatte er Geld für die Reise und verschiedene Papiere vorzuweisen. Die Vorlage einer gültigen Schiffspassage sollte verhindern, dass mittellose Auswanderer in der Hafenstadt strandeten. Die Behörde prüfte, ob junge Männer etwa noch den Wehrdienst zu leisten hatten und belehrten Frauen über das Verbot der Verehelichung im Ausland. Zuletzt sollte eine Anzeige in den örtlichen Zeitungen verhindern, dass jemand unbefriedigte Gläubiger, unversorgte Kinder und Frauen hinterließ oder von den Strafverfolgungsbehörden gesucht wurde. Erst wenn alle gesetzlichen Forderungen erfüllt waren, wurde der Auswanderer aus dem bayerischen Untertanenverband entlassen. Es war für manche Auswanderer ein langwieriger und kostspieliger Verwaltungsweg. Rund 25 % der Auswanderer entzogen sich dem Verfahren und verließen illegal bei Nacht und Nebel ohne gültige Papiere das Land.

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